Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Erste Hilfe-Lehrgang

Ansprechpartner

Herr
Benjamin Wenzel

Tel: 05621 78 92-6
benjamin.wenzel(at)drk-wildungen(dot)de Königsquellenweg 2a
34537 Bad Wildungen

Inhalte

Der Erste-Hilfe-Lehrgang wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Neben den "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" beinhaltet der Lehrgang noch folgende

Diese sind:
  • Absichern der Unfallstelle
  • Auffinden einer Person
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Absetzen des Notrufs
  • stabile Seitenlage
  • Herz Lungen Wiederbelebung
  • Schockbekämpfung
Weitere Themen sind:
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Teilnehmer / Zielgruppe

Die erfolgreiche Teilnahme am Erste-Hilfe-Lehrgang wird benötigt für
  • Alle Führerscheinklassen sowie Personenbeförderungsschein
  • Übungsleiter, Trainer, usw.
  • Ersthelfer in Betrieben und Verwaltung (Betriebshelfer)
  • Arzt- und Apothekenhelferinnen

Ausbildungsdauer

Der Lehrgang beinhaltet neun Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Für alle Lehrgänge ist eine Anmeldung erforderlich!

Kosten

50,00 € für alle Selbstzahler inkl. Teilnahmebescheinigung. Zahlbar in bar bei Kursbeginn.

Standardpreis


€ 50,00

 

Bitte beachten Sie:

Durch bundesweite Veränderungen in der Ausbildung von Ersthelfern bieten wir ab sofort nur noch diese eine Form von Lehrgang an, der sowohl für den Führerschein-Erwerb (PKW und LKW) als auch für den Ersthelfer im Betrieb seine Gültigkeit hat.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Besonderer Hinweis

  • Wir bieten dieses Ausbildungsprogramm nach Wunsch auch für geschlossene Gruppen ab 10 Teilnehmern an. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihren Anruf!

  • Die Lehrgangskosten für Betriebshelfer werden ggf. von den zuständigen Berufsgenossenschaften (gemäß § 7 Abs. 2 der BGV A1) übernommen.  (Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft)