Tarifvertrag

Der DRK-Kreisverband Bad Wildungen e.V. ist, ebenso wie die Tochterfirma DRK Soziale Einrichtungen GmbH, Mitglied in der DRK Tarifgemeinschaft.

Daher wenden wir für alle unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen grundsätzlich den DRK Reformtarifvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung an. Dieser wird bundesweit mit der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt.

Für Erzieher /-innen gibt es einen eigenen Abschnitt im neuen DRK-Reformtarifvertrag, dieser wurde unter §2, Buchstabe G neu eingefügt.

Dieser Tarifvertrag (SuE) ist dem Tarifwerk für den Sozial- und Erziehungsdienst im TvöD (Öffentlicher Dienst) angeglichen und identisch aufgebaut. Die neuen Entgeltguppen S 2- S 18 werden angewendet.

Alle weiteren Regelungen, beispielsweise Urlaubsanspruch, sind mit dem aktuellen DRK-Tarifvertrag identisch. Auch dieser entspricht in weiten Teilen dem TvöD.

Tarifwerk

Der neue DRK-Reformtarifvertrag in der 49. Fassung - Stand 2023

Tabellen bis 2024

Fahrradleasing