Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Ansprechpartner

Herr
Michael Czurczak


Tel: 05621 78 92-12
michael.czurczak(at)drk-wildungen(dot)de Königsquellenweg 2a
34537 Bad Wildungen

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
    01 Deutsches Rotes Kreuz DRK, Einsatzbereiche / Aktivitaeten / Leistungen / Aufgaben, Sozialarbeit, Ambulante Pflege Hauspflege haeusliche Pflege, Strumpf, anziehen, Einmalhandschuhe, BetreuungFoto: A. Zelck / DRK e.V.
    Foto: A. Zelck/DRK e. V.

    Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

    • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
    • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
    • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
    • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
    • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

    Wo kann ich mehr erfahren?

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich direkt an unseren ambulanten Pflegedienst  in Bad Wildungen. Unser Pflegedienstleiter, Herr Michael Czurczak, berät Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klärt auch die Fragen der Finanzierung. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer: 05621 - 7892-12. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

      Behandlungspflege

      Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
      • Injektionen
      • Verbände
      • Katheter legen und wechseln
      • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
      • Dekubitus-Versorgung
      • Augentropfen  verabreichen
      • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
      • Absaugen
      • Stoma-Versorgung
      • Einläufe
      • Enterale Ernährung über PEG Sonde
      • Parenterale Ernährung über Port

        Verhinderungspflege

        Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
        Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr, diese kann durch einen Pflegedienst aber auch durch andere nahe Angehörige erbracht werden. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
         

        Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

        Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

        • aus dem Krankenhaus entlassen werden
        • aber noch nicht rehafähig sind
        • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

        Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

        • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr (in Ausnahmefällen acht Wochen)
        • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.774 €.
        • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

        Entlastungsleistungen

        Liegt Pflegebedürftigkeit vor (ab Pflegegrad 1) haben Personen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125€. Dieser ist zweckgebunden für Leistungen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen sowie zur Förderung der Selbstständigkeit Pflegebedürftiger einzusetzen. Ist der Entlastungsbetrag im Monat nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbliebende Betrag in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen werden. Falls am Ende des Jahres noch Leistungsbeträge übriggeblieben sind, können diese bis zum Ende des nächsten Kalenderhalbjahres übertragen werden. 

        Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für: 

        • Leistungen der Tages- und Nachtpflege, insbesondere zur Erstattung von Unterkunft und Verpflegung
        • Leistungen der Kurzzeitpflege 
        • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, z.B. pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung 

           

        Ausschließlich bei Pflegebedürftigkeit des Grades 1 kann der Entlastungsbetrag für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung im Sinnen des §36 SGB XI (Pflegesachleistungen) eingesetzt werden, z.B. Körperpflege. 

        Umwandlungsanspruch

        Für pflegebedürftige Personen ab dem Pflegerad 2 können bis zu 40 Prozent des Leistungsbetrages des Pflegesachleistungen für die Kostenerstattung weiterer Leistungen zur Unterstützung im Alltag umgewidmet und eingesetzt werden. (§ 45a SGB XI) Hierfür kann die Kostenerstattung sogar nachträglich beantragt werden, dazu müssen entsprechende Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden.

        Wie geht es weiter?

        Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf. Alle unsere Beratungen sind kostenlos und für Sie völlig unverbindlich. Unsere Adresse lautet: DRK Kreisverband Bad Wildungen e.V.
        Königsquellenweg 2a
        34537 Bad Wildungen

        Tel. 05621 - 78 92 - 0 für die Verwaltung
        Tel. 05621 - 78 92 - 12 für die ambulante Pflege
        Wenn das Telefon der ambulanten Pflege nicht besetzt ist, nimmt die Verwaltung Ihren Anruf entgegen. Außerhalb der Geschäftszeiten gibt es einen Anrufbeantworter, der Ihre Nachricht entgegen nimmt. 

        Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.